Informationen für Behörden, die über Bußgelder und Geldauflagen entscheiden
Gemeinnützigkeit: Die Stiftung Praunheimer Werkstätten ist als gemeinnützig anerkennt, zuletzt mit dem Freistellungsbescheid vom Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchst vom 02.11.2020.
Verwendung der Gelder: Die Stiftung Praunheimer Werkstätten verwendet Bußgelder und Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. Bei einer Satzungsänderung, die relevant für die steuerliche Begünstigung wäre, teilen wir dies zeitnahe mit.
Mitteilungspflicht: Die Stiftung Praunheimer Werkstätten informiert die zuweisenden Behörden direkt über den Eingang/Nichteingang zugewiesener Bußgelder oder Geldauflagen. Das Oberlandesgericht bekommt jährlich eine Mitteilung über Zuweisungen und Zahlungen.
Separate transparente Kontoführung: Die Stiftung Praunheimer Werkstätten führt ein eigenes Konto nur für Bußgelder und Geldauflagen. Dieses spezielle Konto für Bußgeld und Geldauflagen ist bei der:
Frankfurter Sparkasse
IBAN
BIC
Wichtige Information: Dieses Konto ist kein Spendenkonto und alle eingezahlten Beträge können nicht von der Steuer abgesetzt werden.